
Humor im Pflegealltag
Darf das sein? Humor im Pflegealltag Wenn das Leben schwer wird, ist Lachen dann fehl am Platz? Ganz im Gegenteil.
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist entscheidend
Die Pflege zuhause stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen, gibt es die Verpflichtung zum Beratungseinsatz. Diese Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ist entscheidend für Pflegebedürftige. Doch worin besteht diese Pflicht, wie läuft die Beratung ab und welchen Nutzen bringt es für mich?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und keine Hilfe von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen regelmäßig eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Diese Pflicht besteht ab Pflegegrad 2 und soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern. Der Beratungseinsatz erfolgt meist durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine gesonderte Fachberatung. Ziel ist es, die Qualität der pflegerischen Versorgung zu überprüfen und – wo nötig – zu verbessern.
Zunächst werden die persönlichen Daten und der Zeitpunkt des Beratungsgesprächs notiert. Dies dient der Dokumentation und Nachverfolgbarkeit der Beratung.
Beurteilung der Pflege aus der Sicht der pflegebedürftigen Person durch die Beraterin oder den Berater. Dabei werden sowohl geistige als auch körperliche Aspekte berücksichtigt.
Im Beratungsgespräch wird beurteilt, ob die häusliche Pflege gesichert ist und gegebenenfalls Tipps und Hinweise zur Verbesserung gegeben. Dies kann Empfehlungen zur Anpassung der Pflegemaßnahmen oder zur Nutzung von Hilfsmitteln umfassen.
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt. Diese Dokumentation ist wichtig, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und die Qualität der Pflege zu sichern.
Oftmals kommt es vor, dass die zu pflegende Person zu Hause nicht anzutreffen ist und eine Überleitungspflege benötigt. Deshalb kommen wir persönlich in das Krankenhaus, die Rehabilitationsklinik, die Kurzzeitpflegeeinrichtung oder das Seniorenheim. Gemeinsam ermitteln wir einen individuellen Unterstützungsbedarf, zum Beispiel bei der Beantragung eines Pflegegrades, bei Pflegehilfsmitteln oder bei der medizinischen Versorgung.
Mit einer wertvollen Anschlussversorgung stellen wir sicher, dass die zu pflegende Person auch nach dem stationären Aufenthalt gut versorgt ist. Ob Pflege zu Hause durch Angehörige, Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, der Übergang in ein Pflegeheim oder in eine betreute Wohngruppe – wir sind voll und ganz für Sie da!
Regelmäßige Beratung sichert die Qualität der häuslichen Pflege und gewährleistet eine angemessene und sichere Versorgung der Pflegebedürftigen.
Pflegebedürftige und Pflegepersonen erhalten praktische Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation, was die Pflege erleichtert und die Lebensqualität erhöht.
Die Beratungsgespräche können auch über das Telefon geführt werden. Auf diese Weise ist eine flexible und ortsunabhängige Beratung möglich.
Fristen und Pflichten
Personen mit Pflegegrad 2 und 3 müssen den Beratungseinsatz halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchführen lassen. Bei Nicht-Einhaltung der Fristen droht eine Kürzung oder sogar Streichung des Pflegegeldes. Es ist daher wichtig, die Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren und durchzuführen. Sollten Sie die Frist bereits versäumt haben oder bereits ein Schreiben der Pflegekasse zur Kürzung des Pflegegeldes erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI für Pflegebedürftige ist entscheidend und eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege. Er bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung und trägt dazu bei, die Pflege zuhause zu verbessern. Um die bestmögliche Versorgung Ihrer Angehörigen zu gewährleisten, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin. Wir sind voll und ganz für Sie da!
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