Pflegegradberatung

Voll und ganz für Sie da!

Antragstellung | Höherstufung | Widersprüche

Wir stehen Ihnen zur Seite und begleiten Sie zu Ihren MD-Terminen (medizinische Untersuchungen zur Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes). Wir sind für Sie da, damit Ihr Pflegegrad richtig eingestuft wird. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Antragstellung, der Höherstufung und bei Widersprüchen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und bewährten Beratung helfen wir Ihnen, Frustration und Unsicherheit zu vermeiden, die oft mit der Suche nach geeigneten Pflegeinformationen einhergehen. Sie können sich auf unsere wertschätzende Unterstützung verlassen. Wir betreuen Sie mit großer Aufmerksamkeit und legen besonderen Wert auf Ihre Individualität und Persönlichkeit.

MD-Termine

Wir begleiten Sie zu den ärztlichen Untersuchungen, um eine korrekte Einstufung des Pflegegrades sicherzustellen. Dabei achten wir darauf, dass alle relevanten Informationen über Ihren Gesundheitszustand berücksichtigt werden.

Antragstellung

Die Beantragung einer Pflegestufe kann komplex sein. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag auszufüllen. Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich.

Höherstufung

Falls sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, begleiten wir Sie auch bei der Höherstufung Ihres Pflegegrades. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten.

Widerspruch

Wird Ihr Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und vertreten Ihre Anliegen gegenüber den Behörden.

Die Pflegegrade in Deutschland dienen der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit von Menschen. Sie ermöglichen es, den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und den erforderlichen Pflegeaufwand einer Person abbilden.

Pflegegradstufen

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte bewertet.

Je nach Pflegestufe erhalten die Betroffenen unterschiedliche Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Leistungen der Tages- und Nachtpflege.

Wissenswert

Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach
§ 37.3 SGB XI nachzuweisen. Versäumte Beratungstermine können zur Kürzung des Pflegegeldes führen.

Damit Sie den Anspruch auf Ihr Pflegegeld nicht verlieren, benötigen Sie einen Nachweis über einen Beratungseinsatz.

Wenn Sie den Beratungsnachweis nicht zum vereinbarten Termin vorlegen, erhalten Sie etwa einen Monat später eine schriftliche Erinnerung. Darin wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie die Möglichkeit haben, die Beratung innerhalb der nächsten drei Wochen nachzuholen. Wenn Sie die Beratung innerhalb dieser Frist nachweisen, wird Ihr Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt.

Verstreicht diese Nachholfrist, ohne dass Sie die Beratung nachweisen, wird Ihr Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. Dies wird Ihnen in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Im Ernstfall wird das Pflegegeld ganz eingestellt.

Sie und Ihre persönliche Lebenssituation im Mittelpunkt

Die Pflegegradberatung ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Wir begleiten Sie zu den
MD-Terminen (medizinische Untersuchungen zur Beurteilung des Gesundheitszustandes) und unterstützen Sie bei der Beantragung der Pflegestufe. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Ihre individuellen Bedürfnisse und persönlichen Umstände berücksichtigt werden.

Vertrauen ist die Grundlage starker Beziehungen

Die Schritte unserer Beratung

1

Termin buchen

Füllen Sie einfach das Formular aus. Wir setzen uns umgehend persönlich mit Ihnen in Verbindung.

2

Persönliche Beratung

Ob zu Hause, in der Klinik oder in der Reha-Einrichtung – wir kommen zu Ihnen. 

3

Begleitung & Unterstützung

Wir sind für Sie da – auch nach der Beratung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Voll und ganz für Sie da!