Wir stehen Ihnen mit unserer unabhängige Pflegegradberatung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zur Seite und begleiten Sie zu Ihren MD-Terminen (Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zur Einstufung des Pflegegrades). Wir sind für Sie da, damit Ihr Pflegegrad richtig eingestuft wird. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Antragstellung, der Höherstufung und bei Widersprüchen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und bewährten Beratung helfen wir Ihnen, Frustration und Unsicherheit zu vermeiden, die oft mit der Suche nach geeigneten Pflegeinformationen einhergehen. Sie können sich auf unsere wertschätzende Unterstützung verlassen. Wir betreuen Sie mit großer Aufmerksamkeit und legen besonderen Wert auf Ihre Individualität und Persönlichkeit.
Wir begleiten Sie zu diesem Termin, um eine korrekte Einstufung des Pflegegrades sicherzustellen. Dabei achten wir darauf, dass alle relevanten Informationen über Ihren Gesundheitszustand berücksichtigt werden.
Die Beantragung einer Pflegestufe kann komplex sein. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag auszufüllen. Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich.
Falls sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, begleiten wir Sie auch bei der Höherstufung Ihres Pflegegrades. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die bestmögliche Versorgung erhalten.
Wird Ihr Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, unterstützen wir Sie im Widerspruchsverfahren. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und vertreten Ihre Anliegen gegenüber den Behörden.
Die Pflegegrade in Deutschland dienen der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit von Menschen. Sie ermöglichen es, den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und den erforderlichen Pflegeaufwand einer Person abbilden.
Geringe Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung.
Erhebliche Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung.
Schwere Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung.
Schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung.
Schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte bewertet.
Je nach Pflegestufe erhalten die Betroffenen unterschiedliche Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Leistungen der Tagespflege und Nachtpflege. Deshalb ist es wichtig, eine unabhängige Pflegegradberatung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Anspruch zu nehmen.
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach
§ 37.3 SGB XI nachzuweisen. Versäumte Beratungstermine können zur Kürzung des Pflegegeldes führen.
Damit Sie den Anspruch auf Ihr Pflegegeld nicht verlieren, benötigen Sie einen Nachweis über einen Beratungseinsatz.
Wenn Sie den Beratungsnachweis nicht zum vereinbarten Termin vorlegen, erhalten Sie etwa einen Monat später eine schriftliche Erinnerung. Darin wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie die Möglichkeit haben, die Beratung innerhalb der nächsten drei Wochen nachzuholen. Wenn Sie die Beratung innerhalb dieser Frist nachweisen, wird Ihr Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt.
Verstreicht diese Nachholfrist, ohne dass Sie die Beratung nachweisen, wird Ihr Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. Dies wird Ihnen in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Im Ernstfall wird das Pflegegeld ganz eingestellt.
Die Pflegegradberatung ist ein zentraler Bestandteil unserer Pflegeberatung. Wir sind bei Ihrem MD-Termin zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit bei Ihnen zu Hause anwesend, um eine genaue Einstufung des Pflegegrades sicherzustellen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Ihre individuellen Bedürfnisse und persönlichen Umstände berücksichtigt werden.
Füllen Sie einfach das Formular aus. Wir setzen uns umgehend persönlich mit Ihnen in Verbindung.
Ob zu Hause, in der Klinik oder in der Reha-Einrichtung – wir kommen zu Ihnen.
Wir sind für Sie da – auch nach der Beratung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir von Lebenswert bieten verschiedene Dienstleistungen an, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bestmöglich zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Unser Ziel ist es, durch qualitativ hochwertige Beratungs- und Betreuungsleistungen die Lebensqualität unserer Klienten zu verbessern und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
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