
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel Sinnvoll nutzen Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Helfer im Alltag von Pflegebedürftigen. Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, kann unkompliziert Pflegehilfsmittel beantragen und
Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Helfer im Alltag von Pflegebedürftigen. Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, kann unkompliziert Pflegehilfsmittel beantragen und dadurch die tägliche Versorgung deutlich erleichtern. Ob Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder ein Hausnotrufsystem – diese Produkte sorgen für mehr Sicherheit, Hygiene und Selbstständigkeit. Die Pflegekasse übernimmt dafür monatlich bis zu 42 Euro.
Pflegehilfsmittel können monatlich bezogen werden – entweder über Versandhändler, Apotheken oder Sanitätshäuser. Alternativ ist auch ein Selbstkauf mit anschließender Kostenerstattung möglich.
Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelte Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und unterstützen. Sie lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen
wie Pflegebetten, Rollstühle, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme.
wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Bettschutzeinlagen und Schutzkleidung.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, die zu Hause oder in betreuten Wohnformen leben und von Angehörigen oder ambulanten Diensten versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro pro Monat, zusätzlich zum Pflegegeld.
Ein besonders hilfreiches technisches Hilfsmittel ist der Hausnotruf. Dieses System ermöglicht es Pflegebedürftigen, in häuslichen Notsituationen per Knopfdruck Hilfe zu rufen – jederzeit und an jedem Tag des Jahres. Die Ausstattung besteht meist aus einer Basisstation und einem tragbaren Sender, der bequem am Körper getragen wird.
Ein Hausnotruf kann bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die betroffene Person regelmäßig allein ist. Jetzt einfach beim Pflegedienst Lebenswert anfragen!
Unverzügliche Unterstützung bei Sturzereignissen oder akuten gesundheitlichen Beschwerden
Die emotionale Dauerbelastung durch die Sorge um die pflegebedürftige Person wird verringert.
Mehr Selbstständigkeit für Pflegebedürftige im eigenen Zuhause
Ein Pflegegrad ab Stufe 1 ist notwendig.
Eine ärztliche Bescheinigung oder Empfehlung durch eine Pflegefachkraft ist oft erforderlich.
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten für Pflegehilfsmittel, die medizinisch notwendig sind. Für Verbrauchsmittel gibt es eine monatliche Obergrenze von bis zu 42 Euro.
Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse online oder per Post ein. Die Entscheidung erfolgt meist innerhalb von drei Wochen.
Nutzen Sie Anbieter mit Versorgungsvertrag – etwa Sanitätshäuser oder spezialisierte Dienstleister.
Die Wahl der passenden Pflegehilfsmittel hängt von der individuellen Pflegesituation ab. Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:
Viele Angehörige empfinden den bürokratischen Aufwand als Hürde. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin zur Pflegeberatung.
Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil einer würdevollen und sicheren Versorgung zu Hause. Sie verbessern die Lebensqualität Pflegebedürftiger und entlasten pflegende Angehörige. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann individuell passende Pflegehilfsmittel beantragen, die regelmäßig überprüft und angepasst werden – für mehr Sicherheit und Entlastung im Alltag.

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